PKV - Preise

 Bei uns erwartet Sie ein breites Angebot ausgewählter Produkte und Therapielösungen.

Wir beraten Sie umfassend, achten auf Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen und finden immer die passende Lösung für Sie.

 Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu unseren Angeboten.

Unsere Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne weiter.



Preisliste PKV-Patienten:      

gültig für alle Privatverordnungen mit dem Ausstellungsdatum ab dem 01.05.2023

 

  • motorisch-funktionelle Behandlung             Behandlungszeit 30 min  =   € 63,26

  • Hirnleistungstraining (neuro-psychologisch orientierte Behandlung)          Behandlungszeit 30 min  =   € 70,12

  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung                    Behandlungszeit 45 min  =   € 85,17

  • psychisch-funktionelle Behandlung                            Behandlungszeit 60 min  = € 106,61



  • thermische Anwendungen (Wärme/Kälte) pro Anwendung                        =  € 9,68

(ist nur in Verbindung mit einer motorisch-funktionellen Behandlung oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung möglich, kein separater Termin)

  • Funktionsanalyse                                                                                         =  € 47,20

(pro Verordnungsfall einmalig zu Behandlungsbeginn für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, kein separater Termin)

 

  • Arztkontakt /-kommunikation (Tel./Mail/Fax/...) immer 1x/Verordnung  =  19,64 €

  • Arztbericht (schriftlich) (nur wenn vom Arzt angefordert)                            =  35,00 €

  • Hausbesuch (pro Termin) max. 5km im jeweiligen Praxisumfeld                  =  32,00 €

  • Erstattung Entfernung, pro km für Hin- und Rückfahrt                                  =    0,90 €

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Die angegebenen Preise gelten für alle Privatpatienten (auch für beihilfeberechtigte Patienten) und sind nicht verhandelbar. Die Höhe unserer Vergütungsansprüche kann höher sein als die Erstattungshöhe Ihrer PKV, da Sie den jeweiligen Leistungsumfang mit Ihrer privaten Krankenversicherung selbst bestimmen und sie liegen aktuell definitiv über den Vergütungssätzen der Beihilfe. Bitte Informieren Sie sich vorab, ob und in welcher Höhe Ihre PKV die ergotherapeutische Behandlung erstattet.


 Informationen

Wir rechnen unsere Leistungen nach der GebüTh ERGOTHERAPIE ab. Es gibt keine festen/ausgehandelten Vergütungssätze für Heilmittel zwischen den Heilmittelerbringern und den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe.

 

Unsere Preise orientieren sich am ca. 1,4-fachen vdek-Satz der gesetzlichen Krankenkassen. Laut aktueller Rechtssprechung dürften sich die Honorare für die ergotherapeutische Behandlung bis zum 2,3-fachen vdek-Satz bewegen. Eine wirtschaftliche Anpassung der Honorarsätze erfolgt maximal einmal kalenderjährlich. Ist die gesundheitliche Belastung für den Therapeuten (durch z.B. multiresistente Keime, Verschmutzung, psychischen Stress, o.ä.m.) übermäßig hoch oder benötigen wir spezielle Arbeitsschutzkleidung und Einwegtherapiematerialien, dann behalten wir uns eine Honorarsteigerung bis zum 2,3-fachen vdek-Satz vor.

 

Sollte Ihre private Krankenversicherung die Rechnung unrechtmäßig kürzen, diese nicht oder nicht vollständig erstatten, dann können Sie im Internet unter  PKV-Ombudsmann die Rechtmäßigkeit der Heilmittelrechnung und der PKV-Kürzung prüfen und sich beraten lassen. Sie benötigen dafür Ihre Versicherungsunterlagen und die dazugehörigen Rechnungen. Eine Überprüfung durch den Ombudsmann berechtigt Sie jedoch nicht dazu, das Zahlungsziel der Rechnung zu überschreiten bzw. die Rechnung nicht zu bezahlen.

 

Nicht erstattungsfähige Behandlungskosten Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie außerdem im Folgejahr bei Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich als "Außergewöhnliche Belastung" steuermindernd geltend machen.

 

Wird das Zahlungsziel überschritten, werden pro Mahnung automatisch gestaffelt 5,00€/10,00€/15,00€ Mahngebüren, zuzüglich  Verzugszinsen fällig. Werden Zahlungen nicht oder nur teilweise getätigt, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Die zusätzlichen Kosten des Mahnverfahrens, die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten, zusätzlich zu den eigentlichen offenen Rechnungen, haben Sie als Schuldner ebenfalls zu tragen.

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Aktualität. Wir behalten uns auch kurzfristige Änderungen vor. Ausschlaggebend für unsere tatsächlichen Vergütungsansprüche sind immer die angegebenen Honorar-/Preisangaben in Ihrer jeweiligen Honorarvereinbarung und die tatsächlich abgegebene Leistung.